Rauchmelder
Die gefährlichsten Mythen
"Wenn es brennt, habe ich mehr als 10 Minuten Zeit, die Wohnung zu verlassen."
Rund 600 Menschen sterben jährlich in
Deutschland an Bränden, die Mehrheit davon in Privathaushalten. Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist aber im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur
Fahrlässigkeit: Sehr oft lösen technische Defekte Brände aus, die ohne vorsorgende Maßnahmen wie Rauchmelder zur Katastrophe führen. Und Brände werden in Privathaushalten vor
allem nachts zur tödlichen Gefahr, wenn alle schlafen, denn im Schlaf riecht der Mensch nichts. Tödlich ist bei einem Brand in der Regel nicht das Feuer, sondern der Rauch.
Bereits drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein, die Opfer werden im Schlaf bewusstlos und ersticken dann. Rauchmelder warnen rechtzeitig vor der Gefahr, noch bevor sich die tödlichen Rauchgaskonzentrationen gebildet haben. Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und verschafft Ihnen den nötigen Vorsprung, um sich und Ihre Familie in Sicherheit bringen zu können. Die europaweit gültige Norm zur Installation von Rauchmeldern fordert die Installation je eines Rauchmelders im Flur pro Etage sowie in Schlaf- und in Kinderzimmern (Mindestschutz). Informieren Sie sich auch über die gültige Gesetzgebung in deutschen Bundesländern in der Rubrik "Gesetze". Für mehrstöckige Häuser oder Wohnungen empfehlen sich besonders vernetzte Rauchmelder, per Funk oder bei einem Neubau oder einer Sanierung auch als 230 V-Melder.
Verwenden Sie nur optische Rauchmelder und achten Sie beim Kauf eines Rauchmelders auf die Qualität des Gerätes. Die Feuerwehr empfiehlt VdS-geprüfte Melder mit einer Batterie, die über eine Lebensdauer von mehr als 5 Jahren verfügt. Ein zuverlässiger Rauchmelder ist schon für unter 25 Euro im Elektro- und Sicherheitsfachhandel oder bei Brandschutzfirmen erhältlich. Das VdS-Prüfzeichen steht für Sicherheit und Qualität. Achten Sie auf Rauchmelder, die dieses Zeichen tragen. |
Notruf absetzen
Fünf “W”, die Sie sich für den Notruf merken sollten:
Das absichtliche oder wissentliche Absetzen eines unbegründeten Notrufes (auch ein einfacher Hilferuf) stellt in Deutschland eine Straftat dar (§ 145 StGB). Die Person muss ferner Schadensersatz an die beteiligten Organisationen u. a. leisten. Der Missbrauch wird auch in anderen Staaten ähnlich geahndet. |
Windrichtung beachten, immer mit dem Wind vorgehen, von unten in die Glut, nicht in die Flammen spritzen, dabei genug Abstand halten, damit die Pulverwolke möglichst den gesamten Brand einhüllt. Unbedingt stoßweise löschen. |
Flächenbrände von vorne und von unten ablöschen, nicht von hinten oder oben, immer das Brandgut, nicht die Flammen löschen. |
Bei Tropf- oder Fließbränden von oben (Austrittstelle) nach unten (brennende Lache) löschen. |
Bei größeren Entstehungsbränden mehrere Feuerlöscher gleichzeitig und nicht nacheinander einsetzen. |
Auf Rückzündung achten, Brandstelle nicht verlassen, sondern beobachten. |
Nach der Benutzung des Feuerlöschers, diesen auf keinen Fall wieder an seinen angestammten Platz verbringen, sondern sofort wieder füllen lassen. |
Unterschätzen Sie nicht die gesundheitliche Gefährdung durch Rauch- und Brandgase! Achten Sie auf Ihre Eigensicherung!